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   BGH, 12.03.1998 - 4 StR 618/97   

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https://dejure.org/1998,19387
BGH, 12.03.1998 - 4 StR 618/97 (https://dejure.org/1998,19387)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1998 - 4 StR 618/97 (https://dejure.org/1998,19387)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1998 - 4 StR 618/97 (https://dejure.org/1998,19387)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes - Hinreichend konkretisiertes Beweisthema sowie die Angabe von Gründen, aus denen die Pflicht zur Vornahme der vermissten Beweiserhebung resultiert als Voraussetzung für eine zulässige Aufklärungsrüge - Anforderungen an ein ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.08.1988 - 5 StR 157/88

    Unzureichende Behauptung der inhaltlichen Bestimmheit einer begehrten erneuten

    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - 4 StR 618/97
    Eine zulässige Aufklärungsrüge setzt vielmehr neben der Bezeichnung eines bestimmten Beweismittels, dessen sich der Tatrichter hätte bedienen sollen, die Angabe eines bestimmten zu erwartenden Beweisergebnisses (st. Rspr., BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1 und 4) sowie der Umstände voraus, aufgrund derer sich dem Gericht die vermißte Beweiserhebung aufdrängen mußte (BGHR § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 6).
  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 24/90

    Fehlende Urteilsgründe - Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen -

    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - 4 StR 618/97
    Ein freisprechendes Urteil muß aus sich heraus verständlich sein und so viele Angaben enthalten, daß dem Revisionsgericht anhand der Urteilsgründe eine rechtliche Überprüfung möglich ist (BGHSt 37, 21, 22).
  • BGH, 20.02.1990 - 1 StR 7/90

    Strafrechtliche Bewertung der Misshandlung von Schutzbefohlenen

    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - 4 StR 618/97
    Daher bedurfte es hier im Hinblick auf Ungereimtheiten in der Aussage von Nicole S. und die nachgewiesenen, die Täterschaft des Angeklagten fraglich erscheinen lassenden Tatsachen (etwa seine Erkrankung und seine arbeitsfreien Tage), die gegen die Richtigkeit der Aussage sprechen, entgegen der Auffassung des Generalstaatsanwalts keiner näheren Darlegungen zur eigenen Sachkunde des Gerichts (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 4).
  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 324/90

    Notwendigkeit der Bestimmtheit der Menge des Alkoholkonsums eines Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 12.03.1998 - 4 StR 618/97
    Eine zulässige Aufklärungsrüge setzt vielmehr neben der Bezeichnung eines bestimmten Beweismittels, dessen sich der Tatrichter hätte bedienen sollen, die Angabe eines bestimmten zu erwartenden Beweisergebnisses (st. Rspr., BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1 und 4) sowie der Umstände voraus, aufgrund derer sich dem Gericht die vermißte Beweiserhebung aufdrängen mußte (BGHR § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 6).
  • BGH, 01.12.2020 - 4 StR 519/19

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Öffentlichkeit eines Verkehrsraumes:

    Eine zulässige Aufklärungsrüge setzt neben der Bezeichnung eines bestimmten Beweismittels, dessen sich der Tatrichter hätte bedienen sollen, die Angabe eines bestimmten zu erwartenden Beweisergebnisses sowie der Umstände voraus, aufgrund derer sich dem Gericht die vermisste Beweiserhebung aufdrängen musste (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. März 1998 - 4 StR 618/97 mwN).
  • BGH, 11.10.2018 - 1 StR 257/18

    Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen); Veruntreuen von Arbeitsentgelt

    Eine zulässige Aufklärungsrüge setzt neben der Bezeichnung eines bestimmten Beweismittels, dessen sich der Tatrichter hätte bedienen sollen, die Angabe eines bestimmten zu erwartenden Beweisergebnisses sowie der Umstände voraus, aufgrund derer sich dem Gericht die vermisste Beweiserhebung aufdrängen musste (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 1998 - 4 StR 618/97 Rn. 2, bei Kusch NStZ-RR 1999, 33, 38 mwN).
  • BGH, 14.01.2021 - 4 StR 468/20

    Revisionsgründe (Beruhen des Urteils auf fehlenden Feststellungen zu Beginn und

    Die Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht durch die unterlassene Einholung eines Sachverständigengutachtens zu der während der Tat II.3 der Urteilsgründe hergestellten Tonbandaufnahme ist bereits deshalb unzulässig, weil es an der eindeutigen Behauptung einer bestimmten Beweistatsache fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 1998 - 4 StR 618/97; Beschluss vom 1. Juli 2010 - 1 StR 259/10 mwN).
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